Benutzungsordnung
1 Benutzerkreis
Die Benutzung der Kath. öffentlichen Bücherei St.
Servatius Hoffnungsthal ist jeder Person gestattet, ohne Ansehen
von Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Konfessions- und
Religionszugehörigkeit.
2 Neuaufnahme von Benutzern
Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis ausgestellt. Dabei
kann in den Personalausweis Einsicht genommen werden. Die
Leserin/der Leser bestätigt durch Unterschrift, dass er die
Benutzungsordnung kennt und anerkennt. Bei Kindern bis zu
vierzehn Jahren ist die Unterschrift der Eltern bzw. eines
Erziehungsberechtigten erforderlich.
3 Leserausweis
Der Leserausweis bleibt Eigentum der Bücherei. Er ist
nicht übertragbar. Der Ausweis muss nicht bei jeder Ausleihe
mitgebracht werden, er sollte jedoch zu Beginn des Kalenderjahres
zur Verlängerung der Gültigkeit vorgelegt werden.
Der Inhaber des Leserausweises haftet für jeden Schaden,
der durch Mißbrauch des Ausweises entsteht.
Ein etwaiger Verlust sowie Änderungen von Name oder
Anschrift sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.
Bei Beendigung des Benutzerverhältnisses ist der
Leserausweis unaufgefordert zurück zu geben.
4 Ausleihe von Medien
Die Medien können bis zu vier Wochen ausgeliehen werden.
Die Ausleihfrist für CD-ROMs beträgt maximal zwei
Wochen. Die Bücherei kann in begründeten Fällen
kürzere oder längere Fristen festsetzen.
Wenn keine Vormerkung vorliegt, kann die Leihfrist
verlängert werden. Die Verlängerung muss
ausdrücklich beantragt werden.
Die Anzahl der vom Benutzer entliehenen Medien ist
grundsätzlich nicht beschränkt.
Eine Ausleihe von Medien ist nur durch den Benutzer
persönlich möglich; über Ausnahmen entscheidet die
Bücherei. Die Weitergabe von Medien an Dritte
außerhalb des eigenen Haushalts ist nicht
zulässig.
Die urheberrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
Bei der Ausleihe von CD-ROMs kann die Bücherei keine
Beratung durchführen. Die Grundvoraussetzungen des PCs muss
der Benutzer selbst überprüfen. Die Bücherei
haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Software
entstehen. Bei Rückgabe ist auf Vollständigkeit des
Inhalts der CD-ROM-Packung (Beihefte u.ä.) zu achten.
Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden
sind, können durch Fernleihe beschafft werden. (Jedoch nur
Sachbücher, theologische Literatur und anspruchsvolle
Romane, keine Taschenbücher.)
Im Bestand vorhandene, aber zur Zeit entliehene Medien
können vorbestellt werden.
5 Gebühren
Die Benutzung der Bücherei ist gebührenfrei, soweit
die Leihfrist bei den Medien nicht überschritten wird.
Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird eine
Versäumnisgebühr von 10 Cent je Buch / Zeitschrift /
Kassette / CD und Woche erhoben. Die Versäumnisgebühr
für CD-ROMs beträgt 50 Cent je CD-ROM und Woche. Bei
schriftlichen Mahnungen müssen auch die entstandenen
Portokosten berechnet werden.
Werden Medien auf dem Weg der Fernleihe besorgt,
übernimmt der Entleiher lediglich die Portokosten für
die Rücksendung.
6 Behandlung des Medienbestandes
Die Benutzer werden gebeten, die Medien der Bücherei
derart zu behandeln und aufzubewahren, dass sie vor Verlust,
Verschmutzung und Beschädigung geschützt sind; auch das
Knicken von Buchseiten, handschriftliche Eintragungen und
Unterstreichungen im Text sind zu unterlassen.
Bitte spielen Sie Musik- bzw. Videokassetten nur auf einem
technisch einwandfreien Wiedergabegerät ab. Bewahren Sie die
Kassette stets in der Hülle auf und schützen Sie sie
vor Wärme und Magnetfeldern: legen Sie sie also z.B. nicht
auf oder neben Elektrogeräte. Vor der Rückgabe spulen
Sie die Kassette bis zum Anfang zurück. Treten bei einer
Kassette Schäden auf, so melden Sie dies bei der
Rückgabe in der Bücherei.
Für Verlust oder Beschädigung von Medien haftet der
jeweilige Entleiher oder Benutzer; der Schadenersatz beträgt
die Höhe des Wiederbeschaffungspreises.
7 Öffnungszeiten
Die gültigen Öffnungszeiten werden durch Aushang und
in anderer Form schriftlich bekannt gemacht. Änderungen der
Öffnungszeiten sind in begründeten Fällen
möglich und werden rechtzeitig in geeigneter Form
bekanntgegeben.
8 Haftung
Jeder Besucher der Bücherei achtet auf seine
mitgebrachten Sachen. Die Kath. Kirchengemeinde St. Servatius
Hoffnungsthal haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder
Beschädigung von Garderobe oder Handgepäck.
9 Inkrafttreten, Änderungen
Diese Benutzungsordnung tritt mit Beschluss des
Kirchenvorstandes der Kath. Kirchengemeinde St. Servatius,
Hoffnungsthal, mit Hl. Geist, Forsbach, vom 30.08.2002 in
Kraft.
Etwaige Änderungen treten mit Beschluss des
Kirchenvorstandes in Kraft und werden den Benutzern in geeigneter
Weise bekannt gemacht.
Kath. öffentliche Bücherei
St. Servatius Hoffnungsthal
Gartenstr. 13
51503 Rösrath
Die Bücherei befindet sich im Obergeschoss des
Pfarrheims.
Die Öffnungszeiten
| An Sonn- und Feiertagen: |
11.00 - 12.00 Uhr |
| dienstags: |
16.00 - 17.30 Uhr |
| freitags: |
16.00 - 17.30 Uhr |
Diese Zeiten gelten auch für die Ferien
|