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Katholische Öffentliche Bücherei Hoffnungsthal

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Benutzungsordnung


1 Benutzerkreis

Die Benutzung der Kath. öffentlichen Bücherei St. Servatius Hoffnungsthal ist jeder Person gestattet, ohne Ansehen von Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Konfessions- und Religionszugehörigkeit.


2 Neuaufnahme von Benutzern

Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis ausgestellt. Dabei kann in den Personalausweis Einsicht genommen werden. Die Leserin/der Leser bestätigt durch Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung kennt und anerkennt. Bei Kindern bis zu vierzehn Jahren ist die Unterschrift der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten erforderlich.


3 Leserausweis

Der Leserausweis bleibt Eigentum der Bücherei. Er ist nicht übertragbar. Der Ausweis muss nicht bei jeder Ausleihe mitgebracht werden, er sollte jedoch zu Beginn des Kalenderjahres zur Verlängerung der Gültigkeit vorgelegt werden.

Der Inhaber des Leserausweises haftet für jeden Schaden, der durch Mißbrauch des Ausweises entsteht.

Ein etwaiger Verlust sowie Änderungen von Name oder Anschrift sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.
Bei Beendigung des Benutzerverhältnisses ist der Leserausweis unaufgefordert zurück zu geben.


4 Ausleihe von Medien

Die Medien können bis zu vier Wochen ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist für CD-ROMs beträgt maximal zwei Wochen. Die Bücherei kann in begründeten Fällen kürzere oder längere Fristen festsetzen.
Wenn keine Vormerkung vorliegt, kann die Leihfrist verlängert werden. Die Verlängerung muss ausdrücklich beantragt werden.

Die Anzahl der vom Benutzer entliehenen Medien ist grundsätzlich nicht beschränkt.

Eine Ausleihe von Medien ist nur durch den Benutzer persönlich möglich; über Ausnahmen entscheidet die Bücherei. Die Weitergabe von Medien an Dritte außerhalb des eigenen Haushalts ist nicht zulässig.

Die urheberrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.

Bei der Ausleihe von CD-ROMs kann die Bücherei keine Beratung durchführen. Die Grundvoraussetzungen des PCs muss der Benutzer selbst überprüfen. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Software entstehen. Bei Rückgabe ist auf Vollständigkeit des Inhalts der CD-ROM-Packung (Beihefte u.ä.) zu achten.

Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können durch Fernleihe beschafft werden. (Jedoch nur Sachbücher, theologische Literatur und anspruchsvolle Romane, keine Taschenbücher.)
Im Bestand vorhandene, aber zur Zeit entliehene Medien können vorbestellt werden.


5 Gebühren

Die Benutzung der Bücherei ist gebührenfrei, soweit die Leihfrist bei den Medien nicht überschritten wird.

Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird eine Versäumnisgebühr von 10 Cent je Buch / Zeitschrift / Kassette / CD und Woche erhoben. Die Versäumnisgebühr für CD-ROMs beträgt 50 Cent je CD-ROM und Woche. Bei schriftlichen Mahnungen müssen auch die entstandenen Portokosten berechnet werden.

Werden Medien auf dem Weg der Fernleihe besorgt, übernimmt der Entleiher lediglich die Portokosten für die Rücksendung.


6 Behandlung des Medienbestandes

Die Benutzer werden gebeten, die Medien der Bücherei derart zu behandeln und aufzubewahren, dass sie vor Verlust, Verschmutzung und Beschädigung geschützt sind; auch das Knicken von Buchseiten, handschriftliche Eintragungen und Unterstreichungen im Text sind zu unterlassen.

Bitte spielen Sie Musik- bzw. Videokassetten nur auf einem technisch einwandfreien Wiedergabegerät ab. Bewahren Sie die Kassette stets in der Hülle auf und schützen Sie sie vor Wärme und Magnetfeldern: legen Sie sie also z.B. nicht auf oder neben Elektrogeräte. Vor der Rückgabe spulen Sie die Kassette bis zum Anfang zurück. Treten bei einer Kassette Schäden auf, so melden Sie dies bei der Rückgabe in der Bücherei.

Für Verlust oder Beschädigung von Medien haftet der jeweilige Entleiher oder Benutzer; der Schadenersatz beträgt die Höhe des Wiederbeschaffungspreises.


7 Öffnungszeiten

Die gültigen Öffnungszeiten werden durch Aushang und in anderer Form schriftlich bekannt gemacht. Änderungen der Öffnungszeiten sind in begründeten Fällen möglich und werden rechtzeitig in geeigneter Form bekanntgegeben.


8 Haftung

Jeder Besucher der Bücherei achtet auf seine mitgebrachten Sachen. Die Kath. Kirchengemeinde St. Servatius Hoffnungsthal haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Garderobe oder Handgepäck.


9 Inkrafttreten, Änderungen

Diese Benutzungsordnung tritt mit Beschluss des Kirchenvorstandes der Kath. Kirchengemeinde St. Servatius, Hoffnungsthal, mit Hl. Geist, Forsbach, vom 30.08.2002 in Kraft.

Etwaige Änderungen treten mit Beschluss des Kirchenvorstandes in Kraft und werden den Benutzern in geeigneter Weise bekannt gemacht.

Kath. öffentliche Bücherei
St. Servatius Hoffnungsthal
Gartenstr. 13
51503 Rösrath

Die Bücherei befindet sich im Obergeschoss des Pfarrheims.


Die Öffnungszeiten

An Sonn- und Feiertagen: 11.00 - 12.00 Uhr
dienstags: 16.00 - 17.30 Uhr
freitags: 16.00 - 17.30 Uhr

Diese Zeiten gelten auch für die Ferien


   

Katholische Öffentliche Bücherei Hoffnungsthal
Gartenstraße 13, 51503 Rösrath

zuletzt geändert am 17.11.2002